Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer u. Änderung befristeter Rechtsvorschriften

In seiner 77. Plenarsitzung am 16. Juni 2021 debattierte der Landtag über das Fünfzehnte Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften. Dazu die Rede unseres rechtspolitischen Sprechers Dr. Ulrich Wilken.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht diesmal wirklich um zwei wenig spektakuläre Gesetzesänderungen. Die Änderung beim Gaststättengesetz finden wir vollkommen unproblematisch, auch wenn – dessen müssen wir uns als Gesetzgeber schon bewusst bleiben – grundsätzliche Probleme, die wir in dem Bereich haben, nicht angegangen werden, wie z. B. der Nichtraucherschutz. Das bleibt weiter unsere Aufgabe als Gesetzgeber – Sammelgesetz und Evaluierung hin oder her.

Das zweite Gesetz – auch das ist ausgesprochen – betrifft die Informationstechnik-Stelle der hessischen Justiz. Diese IT-Stelle ist zuständig für die Informations- und Kommunikationstechnik der Gerichte, der Staatsanwaltschaften, des Justizvollzugs, insbesondere für die Entwicklung, Einführung, Pflege und Weiterentwicklung von Fachverfahren einschließlich des elektronischen Rechtsverkehrs, Anwenderbetreuung sowie die Ausstattung der Dienststellen mit Geräten und Software. Wir wissen alle, sie wurde 2011 eingeführt. Jetzt bereiten wir die zweite Verlängerung vor. Das sehen ich und meine Fraktion weitgehend unproblematisch. Aber auch hier muss uns bewusst bleiben, dass wir damit die Probleme in den einzelnen Gerichten – sowohl der ordentlichen als auch der Fachgerichtsbarkeit – nicht gelöst haben. Darauf weist unter anderem das Landessozialgericht eindeutig hin.

Die Einführung der E-Akte macht eine verstärkte dezentrale Vorhaltung von IT-Kompetenzen in den Gerichten erforderlich. Das kann und soll nicht diese InformationstechnikStelle der hessischen Justiz leisten. Es bleibt also Aufgabe von uns als Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass wir den zusätzlichen IT-Bedarf in der dezentralen Verwaltung mit ITKompetenzen aufbauen. Wir wissen alle, dass nicht jeder Richter ein Digital Native ist. Mit der Einführung der EAkte steigen die Anforderungen an digitale Kompetenzen für die Richterschaft.

Ich habe im Vergleich zu meinen Vorrednern das Pferd von der anderen Seite aufgezäumt. Ich habe eingegrenzt, dass das, was wir mit diesem Sammelgesetz machen, relativ unproblematisch ist, dass wir damit aber die Probleme der Realität nicht aus der Welt geschafft haben. Es bleibt unsere Aufgabe, uns darum zu kümmern.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Staatssekretär, danke, dass auch Sie Ihren Beitrag damit begonnen haben, noch einmal zu erläutern, um was es bei den Sammelgesetzen geht. In Abgrenzung dessen, was wir damit eben nicht machen, aber Bestandteil Ihres Evaluierungsergebnisses ist, gibt uns das den Auftrag, weiter gehende reale Probleme in unserem Land als Gesetzgeber anzupacken.

Herr Müller, mich hat eben schon ein bisschen geärgert, wie Sie das lächerlich gemacht und gesagt haben: Ja, Opposition, evaluiert einmal schön. – a) Nein, die Kontrolle der Landesregierung ist nicht Aufgabe der Opposition, sondern des gesamten Parlaments.

(Beifall DIE LINKE, SPD und Freie Demokraten)

b) Evaluierung heißt nicht: Dann stellt einmal schön eure Fragen, dann werdet ihr auch Antworten bekommen.

(Beifall Gerald Kummer (SPD))

Evaluierung ist ein komplexer, komplizierter Prozess, und den sollten wir ernst nehmen und nicht lächerlich machen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD und Freie Demokraten)

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