Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag 1.Lsg.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Demokratie braucht Medien, die unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen informieren und hinter die Kulissen von Politik und Wirtschaft schauen– und diese Informationsvermittlung kostet Geld.

 

Die Ausführungen eines meiner Vorredner, die Auslassungen des Herrn von der AfD, haben schon in der Wortwahl nur wieder einmal deutlich gemacht, dass Ihre Gefahr genau die gleiche Gefahr ist, gegen die sich damals der öffentlich-rechtliche Rundfunk gegründet hat. Diese Gefahr ist immer noch da, und gegen die müssen wir antreten.

(Beifall DIE LINKE – Zuruf AfD)

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Rundfunkentscheidungen festgestellt, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Anrecht auf eine Bestands- und Entwicklungsgarantie haben, und dies aus gutem Grund.

Herr Staatsminister, ich bin eben schon zusammengezuckt: Jetzt kommt eine Passage, die fast wortgleich mit Ihren Ausführungen ist, das ist mir peinlich.

(Zurufe)

Ich will aber auch betonen: Ganz besonders in Zeiten von Fake News und regelmäßigen Desinformationskampagnen auf Plattformen digitaler Netzwerke ist es von größter Bedeutung, einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu haben; denn ohne das Gegengewicht von Anstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio wäre eine demokratische Meinungsbildung kaum mehr möglich.

(Beifall DIE LINKE, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN und SPD)

Für diese Aufgabe müssen die Sender technisch auf dem Stand der Entwicklungen veränderter Mediennutzung sein. Sie haben den Auftrag, ein Programm anzubieten, das allen Bevölkerungs- und Altersgruppen Angebote macht und höchsten journalistischen Ansprüchen gerecht wird – allen Bevölkerungsgruppen, Herr Rock. Daher sind die Spartensender ausdrücklich notwendig.

Vor diesem Hintergrund geht es heute um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von derzeit 17,50 € auf 18,36 €, also die hier schon mehrfach erwähnten 86 Cent.

Ich will für meine Partei nicht nur hier in Hessen, sondern auch bundesweit sehr deutlich sagen: Das ist monatlich für manche Menschen viel Geld. Daher verwahre ich mich auch gegen die Beispiele, die andere Konsumartikel oder etwas in der Art nennen, sondern wir müssen ganz deutlich sagen – darauf komme ich gleich noch –: Das ist für so manchen Haushalt viel Geld.

Ich will auch ganz deutlich sagen, dass meine Partei, meine Fraktion und ich durchaus Kritik an einzelnen Sendeformaten oder – das betone ich – an Gehaltsstrukturen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio haben. Aber wir sagen auch ganz klar: Wir wollen diese gravierenden Folgen, die eine Ablehnung der Beitragserhöhung hätte, auf gar keinen Fall. Deswegen sage ich für meine Fraktion und auch für unsere anderen Fraktionen in den übrigen Länderparlamenten: Wir stimmen dem ausdrücklich zu. Wir werden also – in diesem Fall „sogar“ – beiden Änderungsstaatsverträgen zustimmen; es sei denn, bei den Anhörungen kommt noch etwas ganz Fürchterliches heraus.

Gleichzeitig möchte ich betonen, dass wir dafür stehen, dass die Programmvielfalt der Sender und die Programmqualität weiterentwickelt werden, und nicht, dass Programme gekürzt werden. Wir stehen dafür, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk darin zu stärken, sein Programm unabhängig von den Interessen Dritter – sei es aus der Politik oder der Wirtschaft – zu gestalten. Damit wollen wir einen unabhängigen, innovativen, kritischen Journalismus und eine Stärkung journalistischer Arbeit, ausdrücklich auch auf regionaler Ebene.

Ich hatte es schon angesprochen: Wir stehen auch dafür, dass bereits bestehende mögliche Beitragsbefreiungen ausgeweitet werden müssen. Viele Menschen können aufgrund ihrer finanziellen Situation keine Rundfunkbeiträge zahlen. Da haben wir ein paar Lücken – im Hauptausschuss haben wir schon mehrfach darüber diskutiert –, bei denen wir in Zukunft Nachbesserung erwarten.

Darüber hinaus gilt, reduzierte Beiträge für Menschen mit Behinderungen und soziale Einrichtungen in viel weiterem Umfang zu Vollbefreiungen zu machen. Damit ARD, ZDF und Deutschlandradio trotzdem ohne Abstriche senden können, befürworten wir für diesen Ausschnitt eine Kompensation aus öffentlichen Mitteln.

Meine Damen und Herren, noch ein Satz zum Ausblick: Der neue Medienstaatsvertrag gilt künftig nicht mehr nur für Radio- und Fernsehsender sowie bestimmte Onlineangebote, sondern zusätzlich auch für Internet-Suchmaschinen, Streaminganbieter, Social-Media-, Video-Sharing- und Distributionsplattformen, Sprachassistenten und App-Stores.

Aber vor uns liegen noch große Aufgaben. Der Medienrechtler Dieter Dörr betont – ich zitiere –: Insbesondere liegt vor den Ländern noch die nicht leicht zu lösende Aufgabe, ein medienübergreifendes Vielfaltssicherungsrecht zu schaffen.

Ich bin mir sicher, dass wir mit den jetzt vorliegenden Verträgen auf dem richtigen Weg sind. Es ist noch nicht das Ende des Weges, aber es hilft uns hoffentlich, sicherzustellen, dass wir nicht wehrlos Fake News ausgeliefert sind. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

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