300 Wilken Ulrich portraetDr. Ulrich Wilken

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Reden (-2019)

Zweites Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes 1. Lsg.

Plenarprotokoll 23.05.2018

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Herr Bellino, ich stimme Ihnen zu: Es ist dringlich, was wir hier machen müssen. Ich will vorab sagen: Ich habe einmal gelernt, dass der Bauer ein grenzenloser Optimist ist, der zwei faule Äpfel im Fass entdeckt und sagt, die anderen sind alle gut.

Das, was wir jetzt machen, ist dringlich, weil es alle Bürgerinnen und Bürger Hessens betrifft, nicht nur die Frankfurter; denn wir müssen sicherstellen, dass wir eine ordnungsgemäße Wahl am 28. Oktober durchführen können.

Aber ich will deswegen schon in der ersten Lesung einen genaueren Blick in diesen Gesetzentwurf werfen; denn es ist schon die Frage, wie Sie das jetzt machen.

(Vizepräsidentin Heike Habermann übernimmt den Vorsitz.)

Ich lese, Sie wollen den Stadtbezirk 531 einem anderen Wahlkreis zuschlagen. Nun ist mir als Frankfurter Bürger selbstverständlich sofort klar, welcher der Stadtbezirk 531 ist. Ich muss es also nachschauen und lerne aus der Begründung, dass die Abgrenzung des Stadtbezirks 531 „aus der Anlage 1 der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main“ ersichtlich wird.

Nun suche ich seit gestern Nachmittag die Anlage 1 der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Ich bin bisher nicht fündig geworden. Ich fürchte, so wird es auch dem einen oder anderen Bürger gehen.

Zweite Bemerkung. Sie führen in Art. 1 neue Stadtteilnamen auf. In der Begründung schreiben Sie, sie hätten sich zwischenzeitlich geändert. Sie sollen sich also seit Dezember 2017 geändert haben? Oder haben Sie in dem Gesetzentwurf, den Sie hier durchdrücken wollen, auch schon wieder zumindest Unklarheiten gelassen, also nicht ordentlich gearbeitet?

Es ist spät. Okay, Sie wollen jetzt den vom Gericht angemahnten gröbsten Fehler korrigieren. Es bleibt die weiter gehende Kritik, die der Staatsgerichtshof, Herr Poseck, deutlich geäußert hat. Er sagte, dass die 25-%-Größenabweichung eigentlich nicht haltbar ist. Vielmehr solle man sich an die 15-%-Grenze halten.

(Holger Bellino (CDU): Das habe ich nicht gehört!)

Er hat außerdem bereits während der Begrüßung deutlich gesagt, dass wir, wenn wir Wahlen so vorbereiten, mit den Grundprinzipien der Demokratie nicht sorgsam genug umgehen. Also sollten wir das jetzt korrigieren und zu Beginn der nächsten Legislaturperiode ein neues, besseres Gesetz machen, zu Beginn und nicht kurz vor knapp, wie Sie das hier machen werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

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