300 Wilken Ulrich portraetDr. Ulrich Wilken

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Sprecher für: Medienpolitik, Rechtspolitik, Datenschutz

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Reden (-2019)

Gesetz zu dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

(Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

1. Lsg.
Plenarprotokoll 27.02.2018


Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle haben darauf hingewiesen, beginnend mit Herrn Staatsminister Wintermeyer, dass das, was wir hier regeln müssen, sehr überschaubar ist.
Herr Wintermeyer, ich bin fast versucht, Sie als Landesregierung diesmal aus dem Zeitdruck draußen zu halten. Es ist klar, dass wir das vor dem 25. Mai, wenn die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, geregelt haben müssen. Ansonsten können wir die Ausnahmen nicht mehr regeln.
Ich will für diejenigen, die mit Medienrecht weniger zu tun haben, beispielhaft illustrieren, worum es dabei geht. Ohne ein Medienprivileg, das wir regeln, dürften z.B. bei Berichterstattungen ohne Einwilligung der Betroffenen keine Namen mehr genannt werden. Eine solche Einwilligungslösung würde aber aus meiner Sicht, ich glaube, aus unser aller Sicht gegen die Pressefreiheit verstoßen. So wäre journalistische Arbeit unmöglich, und solche Dinge regeln wir jetzt mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag – vollkommen in Ordnung.
Angesprochen wurde auch immer der zweite Regelungskomplex, entweder Kooperationsgebot oder Betrauungsnorm genannt. Auch da ist es vollkommen klar: Wir müssen die a) schon geübte Praxis und b) auch aus meiner Sicht noch auszubauende Praxis, dass man Dinge nicht doppelt und dreifach tun muss, sondern kooperieren sollte, vor dem Wettbewerb in der EU schützen. Das versuchen wir damit. Herr Hahn hat schon darauf hingewiesen: Ob das dann vor dem EuGH Bestand hat – das warten wir ab. Aber wir müssen es zumindest versuchen.
(Beifall bei der LINKEN)
Vorrednerinnen und Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass bei der Kooperation selbstverständlich auch nach Effizienzkriterien zu schauen ist. Wir stimmen nicht in das große Sparkonzert ein, dass alle kürzen müssen und deswegen auch die Rundfunkanstalten. Trotzdem erleben wir alle – nicht nur diejenigen, die wir Medienpolitikerinnen und -politiker sind – wieder die große Diskrepanz, die im Moment da ist, wie Rundfunkanstalten einerseits ein großes Defizit bei sich errechnen und andererseits die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten das anders sieht.
Klipp und klar muss sein: Egal, wo Einsparungen oder Nichterhöhungen von Rundfunkgebühren oder, in Zukunft, Haushaltsabgaben da sind – das Geld, das da ist, muss in erster Linie zum einen dazu verwendet werden, dass frühere Ausnahmegruppen, die vom Rundfunkbeitrag befreit waren, heute wieder in den Befreiungstatbestand kommen. Das ist das eine.
(Beifall bei der LINKEN)
Zweitens. Ich stimme Herrn Siebel voll zu, dass das mit der Sieben-Tage Regelung in der Mediathek vollkommen aus der Zeit ist. Aber wenn wir dort zu anderen Regelungen kommen, hat das notwendigerweise zur Voraussetzung, dass Produzentinnen und Produzenten, Autorinnen und Autoren und alle, die die Filme oder Dokumentationen erstellt haben, oder was auch immer in der Mediathek steht, endlich ordentlich bezahlt werden, damit sie von ihrer Arbeit leben können. Auch das sollte mittlerweile selbstverständlich werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Eine letzte Bemerkung von meiner Seite. Herr Wintermeyer, Sie hatten deutlich gemacht, dass der Regelungsbedarf klein ist. Ich habe nicht richtig verstanden, ob gemessen an den zwei kleinen Dingen, die wir damit regeln, die Geschichte, dass das Kind jetzt Europa League heißt, jetzt größer oder kleiner ist. Ich weiß es nicht. – Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)

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