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Reden (-2019)

60 Jahre Grundgesetz

Rede von Ulrich Wilken zum Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Lehrerhandreichung 60 Jahre Grundgesetz am 9. Juli 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch wir betrachten 60 Jahre Grundgesetz als 60 Jahre erfolgreiche Demokratie. Und wir stehen auch dem Anliegen eine entsprechende Lehrerhandreichung zu erarbeiten aufgeschlossen gegenüber. Aber wir möchten doch gerne ein paar Anmerkungen machen, die hoffentlich dazu beitragen, unser Grundgesetz aus der Umklammerung und Interpretationshoheit neoliberaler Chefideologen zu befreien. Und hoffentlich eine entsprechende Lehrerhandreichung vorzubreiten, die allen Facetten unserer Verfassung gerecht wird.

Die Entstehung des Grundgesetzes vor 60 Jahren verdankt sich einer besonderen historischen Konstellation, die einen weitreichenden Kompromiss zwischen Konservativen, Liberalen und Linken möglich gemacht hat. Seinerzeit war noch unmittelbar einleuchtend, dass es ein Neubeginn ist – nach der nationalsozialistischen Barbarei, nach Faschismus, nach Auschwitz und dem totalen Krieg. Das Grundgesetz hat insofern eine antifaschistische und kapitalismuskritische Handschrift. Selbst im damaligen Wirtschafts- und Sozialprogramm der nordrhein-westfälischen CDU aus Ahlen wird formuliert: „Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden.“
Das Problem ist also weniger eines der richtigen Erkenntnis, sondern der beschränkten Erinnerungsfähigkeit.

Wir stehen weiterhin zu unserer Verfassung, die eben keine neoliberale Wirtschaftspolitik vorschreibt, sondern im Gegenteil auch die Möglichkeit sozialistischen Wirtschaftens ausdrücklich ermöglicht. Auch wenn nach dem Ende des Systemkonflikts – als nur noch der Kapitalismus übrig geblieben war - ein massiver Rückbau sozialer Leistungen einsetzte, der mit den Bedürfnissen der Wirtschaft gerechtfertigt wurde. Die Brotkrumentheorie wurde zur Staatsdoktrin. Wenn man die Tische der Reichen nur ausreichend füllt, dann fallen auch genügend Krümel für die Armen ab. Für eine gerechte Verteilung taugt eine solche Theorie nicht. Deswegen fordern wir als LINKE auch eine Konkretisierung des Sozialstaatsgebots in Artikel 20. Es bedarf echter sozialer Grundrechte (Grundrechte auf Arbeit, soziale Sicherung, bezahlbaren Wohnraum und gesundheitliche Daseinvorsorge sowie ein Recht auf Migration), die einklagbare Rechte gegen den Staat schaffen. Würden sie in den Verfassungstext aufgenommen, könnte sich unsere Gesellschaft tiefgreifend verändern.
Ich möchte kurz noch auf ein weiteres Problem verweisen, von dem ich auch hoffe, dass es in der Handreichung dargestellt wird.

Das Grundgesetz war für einen Übergangszeitraum erarbeitet und sollte durch eine vom deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossene gesamtdeutsche Verfassung abgelöst werden. Und es gab eben 1989 eine Alternative zum Beitritt der DDR nach Artikel 23.
Es hätte nach Art 146 eine neue Verfassung erarbeitet werden können. Noch während der Übergangszeit in der DDR wurden hierzu Vorschläge erarbeitet. Und auch der Einigungsvertrag selbst enthält die Empfehlung, sich mit einer Verfassungsänderung zu befassen, wie z.B. die Einführung sozialer Grundrechte, die Verstärkung plebiszitärer Elemente, Fragen der Änderung des Asylgrundrechts. Diese Chance wurde nicht genutzt.

Doch wir bleiben dabei, unser Grundgesetz, insbesondere die in Artikel 20 festgeschriebene Fundamentalnorm der sozialen und rechtsstaatlichen Demokratie beinhaltet den politischen Auftrag, einen demokratischen Sozialismus zu realisieren. Deswegen werden wir – durchaus in bewusster Tradition des KPD Vorsitzenden im Jahre 1949 Max Reimann - die im Grundgesetz verankerten demokratischen Rechte verteidigen – notfalls gegen die Verfasser des Grundgesetzes selbst.
 

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