300 Wilken Ulrich portraetDr. Ulrich Wilken

Schloßplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Zimmer: 219

0611 - 350.6074

www.ulrichwilken.de

Sprecher für: Medienpolitik, Rechtspolitik, Datenschutz

Ausschüsse

  • Hauptausschuss (HAA)
  • Rechtsausschuss (RTA)
  • Präsidium
  • Wahlausschuss richterliche Mitglieder Staatsgerichtshof

Reden (-2019)

Die Bannmeile muss weg - wusste schon die FDP

Rede von Ulrich Wilken zur Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Bannmeile des Hessischen Landtags am 2. März 2011
Herr Präsident, meine Damen und Herren,

vorab: Wir haben uns am Wochenende nochmal – nicht erstmalig – mit unserem Gesetzentwurf befasst und festgestellt: Wir haben in der Begründung unseres Gesetzentwurfes richtig zitiert und die Quelle korrekt angeben.

Meine Damen und Herren, die Bannmeile muss weg. Eine Bannmeile ist schlichtweg überflüssig. Sie ist antiquiert und undemokratisch.

Schließlich ist der Landtag keine mittelalterliche Trutzburg, die vor der Belagerung durch konkurrierende Machthaber und auch nicht vor dem Volk, das wir vertreten, geschützt werden muss. Folglich ist es nur richtig, ein aus dem Mittelalter stammendes Relikt abzuschaffen.

Zum Schutz der Politikerinnen und Politiker vor unerlaubter Einflussnahme auf ihre freie Willensbildung und vor allem zum Schutz der Demokratie bedarf es keiner Bannmeile!

Die meisten westlichen Demokratien und fast alle neuen Bundesländer kennen keine Bannmeile.

Ich will als Beispiel nur den Sächsischen Landtag nennen.

Dort dürfen an Sitzungstagen des Landtags oder seiner Ausschüsse Versammlungen auf dem Landtagsvorplatz stattfinden, wenn – und das bitte ich besonders zu beachten – sie einen Bezug zu den dort behandelten Themen haben. In Sachsen scheut man also offensichtlich nicht die Meinung des Souveräns. Man hat keine Angst davor, dass das Volk seine Belange vor das Parlament bringt.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle den Hinweis:
Bürgerrechte vor der Tür allein reichen nicht. Hier im Haus haben wir da auch noch erhebliche Defizite. Außerhalb dieses Hauses versteht niemand das gegen die ver.di-VertreterInnen verhängte Hausverbot. Es handelte sich um eine kurze Protestaktion, bei der niemand zu Schaden kam. Das Thema war zudem längst entschieden – es versteht also niemand, dass hier unzulässiger Druck auf Abgeordnete ausgeübt worden sein soll. Dennoch wird diese Meinungsäußerung der Gewerkschafter nun instrumentalisiert, um die verfassungsmäßig garantierten Rechte der Abgeordneten und der Fraktionen – immerhin Verfassungsorgane dieses Landes – einzuschränken. Es versteht außerhalb dieses Hauses niemand, dass wir zum Zwecke der Meinungsbildung nicht mehr einladen können, wen wir wollen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ein Bannmeilengesetz drückt aus, dass sich Abgeordnete vom Dialog mit dem Volk abschotten wollen. Aber es sollte doch eigentlich das Gegenteil der Fall sein. Politik darf sich nicht von den Bürgerinnen und Bürgern abschotten und über deren Köpfe hinweg entscheiden.

Die Broschüre des Hessischen Landtages zur „Architektur und Geschichte der Landtagsgebäude" – herausgegeben vom Landtagspräsidenten – charakterisiert ein Parlamentsgebäude als demokratisches Zentrum des Gemeinwesens (S. 44). Als solches müsse es bürgerfreundlich sein, zur Mitgestaltung einladen und Transparenz und Offenheit ausstrahlen. Eine Bannmeile leistet das nicht ! Weiter heißt es in der genannten Broschüre (S. 46): „Das Parlament soll eine Haus der Begegnung und des Gesprächs sein. Innerhalb des Gebäudes wurde viel Raum geschaffen für politische und parlamentarische Debatten, außerhalb des Gebäudes für Begegnungen und Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern. Die Architektur dieses Hauses ist offen zur Stadt gestaltet." Aber wenn wir aus dem Fenster schauen, dürfen wir keine Transparente sehen.

Ich frage mich: Wie verträgt sich das mit einer Bannmeile, die die Bürgerinnen und Bürger fern hält von ihrem demokratischen Zentrum des Gemeinwesens. Ich meine: Gar nicht!

Meine Damen und Herren, DIE LINKE fordert, das Bannmeilengesetz aufzuheben. Nun ist das, wie so häufig in diesem Haus, nicht das erste Mal, dass wir uns damit beschäftigen.

Deswegen möchte ich, mit ihrer Erlaubnis Herr Präsident, aus dem Plenarprotokoll vom 8. März 2007 zitieren: Dort wurde gefordert, dass wir uns „dieses Bannmeilengesetzes entledigen sollten. Nach einer entsprechenden Evaluation kann man überflüssige Gesetze abschaffen. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, das Bannmeilengesetz ist eines dieser überflüssigen Gesetze."

So damals die heutige Staatssekretärin Nicola Beer. DIE LINKE schließt sich dieser Meinung an. Vielen Dank.

Vor Ort :

 
Wahlkreisbüro:

Wahlkreisbüro Dr. Ulrich Wilken
Rodergasse 7
65510 Idstein
06126 9590596
0178 6385505
 

Öffnungszeiten:
Dienstag - Freitag
10.00 - 16.00 Uhr

 
Wahlkreise:

  • Limburg-Weilburg I
  • Limburg-Weilburg II
  • Rheingau-Taunus I
  • Rheingau-Taunus II
  • Main-Taunus-Kreis
  • Frankfurt am Main III
  • Frankfurt am Main V