Ersatzfreiheitsstrafe trifft vor allem Arme – auch deshalb gehört sie endlich abgeschafft

Zu dem Antrag ‚Ersatzfreiheitsstrafe endlich abschaffen – Grundlagen für einen menschenwürdigen Umgang mit Bagatelldelikten schaffen!‘ erklärt Dr. Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Ersatzfreiheitsstrafe führt zu einer Diskriminierung von einkommens- und vermögenschwachen Menschen, die häufig am oder unter dem Existenzminimum leben. Die nicht bezahlten Geldstrafen wurden in vielen Fällen wegen Armutsdelikten wie beispielsweise Beförderungserschleichung verhängt. Die Menschen werden also ein weiteres Mal bestraft, wenn sie die Geldstrafe nicht bezahlen können.“

Freiheitsstrafen unter sechs Monaten seien im Gesetz in der Regel nicht vorgesehen. Der Strafzweck - die Resozialisierung - könne mit den kurzen Ersatzfreiheitsstrafen nicht erreicht werden, so Wilken.

„Wir fordern die schwarzgrüne Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Abschaffung des Systems der Ersatzfreiheitsstrafe einzusetzen. Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen belastet die Justizvollzugsanstalten, bei knappem Personal bedeuten diese einen erheblichen Mehraufwand. Auch sind die Haftkosten von 180 Euro pro Tag meist deutlich höher als der verhängte Tagessatz. Wir werden den Antrag in der nächsten Sitzung des Rechtspolitischen Ausschusses am 30. Juni behandeln.“

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