Änderungen der Vollzugsgesetze in Anhörung zerrissen

Anlässlich der heutigen Anhörung im Rechtspolitischen Ausschuss und im Unterausschuss Justizvollzug zum Zweiten Gesetz zur Änderung der Vollzugsgesetze erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Änderung der Vollzugsgesetze darf so keine Zustimmung bekommen. Dies hat die heutige Expertenanhörung bestätigt. Beispielsweise ist die Idee, Bodycams im Vollzug einzusetzen, unsinnig und verfassungsrechtlich bedenklich. Die Strafvollzugsbediensteten werden das ‚Modellprojekt‘ im Justizvollzug völlig zu Recht boykottieren. Aber auch viele andere Änderungen sind schlichtweg Murks. Dazu gehört vor allem auch, dass dem Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz deutlich erweiterte Eingriffsmöglichkeiten in die Abläufe des Justizvollzugs eingeräumt werden sollen. Das darf nicht passieren.“

Leider sei einer der wenigen positiven Aspekte, die Ausweitung der Besuchszeiten für Gefangene auf zwei Stunden im Monat, nicht mit den notwendigen personellen Mitteln unterfüttert, so Wilken. Wie bei alle anderen Neuerungen auch. Dazu komme außerdem, dass auch Videotelefonie auf die Besuchszeit anrechenbar sein soll. Das sei der falsche Weg, denn das zwischenmenschliche Gefühl von Besuchen lasse sich in Videotelefonie nicht vermitteln.

„Für eine gute Resozialisierung und um die Rechte von Kindern auf Kontakt zu ihren inhaftierten Eltern zu berücksichtigen, reichen auch zwei Stunden Besuch im Monat nicht aus. Dies ist kein fortschrittliches Gesetz, das darauf ausgerichtet ist, Menschen wieder in die Gesellschaft zu integrieren.“

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