Bundesverfassungsgericht stärkt Grundrechte – BND-Gesetz verfassungswidrig

Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“, das aufgrund der Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz seitens der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und fünf Medienorganisationen, darunter Reporter ohne Grenzen, ergangen ist, erklärt Ulrich Wilken, rechts- und medienpolitscher Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das heutige Urteil ist wegweisend. Es stellt klar, dass sich Abwehrrechte gegenüber einer staatlichen Telekommunikationsüberwachung auch auf Ausländer im Ausland erstrecken. Dies stärkt Pressefreiheit und Fernmeldegeheimnis. In dem heute für verfassungswidrig erklärten BND-Gesetz fehlt es an den grundlegenden Schutzvorkehrungen. Der umfassende Schutz der Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten muss aber auf jeden Fall gewährleistet sein.“

Notwendig sei aber insgesamt ein zeitgemäßer Schutz davor, dass ein Geheimdienst den weltweiten Internet-Verkehr ohne jeden konkreten Verdacht und ohne richterliche Anordnung mitlese, so Wilken.

„Es darf nicht sein, dass Informantinnen und Informanten sich aus Angst vor permanenter Überwachung nicht mehr an Journalistinnen oder Journalisten wenden. Der Auftrag an den Gesetzgeber ist eine Ausgestaltung des BND-Gesetzes, das dem Grundgesetz vollumfänglich entspricht. Hier muss unbedingt auch die Kontrolle des Geheimdienstes auf den Tisch.“

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