Politische Meinungsäußerung muss möglich bleiben - trotz Kontaktverbot

Behörden in Niedersachsen und Hamburg untersagen Proteste unter Verweis auf Corona-Kontaktverbote, auch wenn Demonstranten Abstand halten. Dies haben nun auch Gerichte in Eilverfahren bestätigt. Hierzu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Selbstverständlich müssen die sinnvollen Kontraktbeschränkungen eingehalten werden, um das Virus einzudämmen. D.h., auch bei einer politischen öffentlichen Meinungsäußerung muss ein sicherer Abstand von 2 Metern zwischen den Menschen zu jeder Zeit gewahrt bleiben.

Aber, wenn dies eingehalten wird, ist es unverhältnismäßig, die politische Kundgebung nicht zu ermöglichen. Schließlich schützt Art. 8 Grundgesetz die Versammlungsfreiheit. Und der gilt nun mal auch in Corona-Zeiten. Dass ein Bußgeldkatalog zur Ahndung erlassen worden ist, macht hier keinen Unterschied.“

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