Volksgesetzgebung bleibt steinig

Anlässlich der heutigen Änderungen des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheide erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„DIE LINKE erkennt das Bemühen der schwarzgrünen Landesregierung um eine Erleichterung der direkten Volksgesetzgebung an. Allerdings reichen Bemühungen allein eben nicht. Das Ergebnis ist mehr schlecht als recht - so benötigen wir beispielweise deutlich niedrigere Antrags- bzw. Einleitungshürden.“

Auch aus Sicht von ‚Mehr Demokratie e.V‘ sei die Landesregierung gefordert gewesen, über die beiden im Gesetzentwurf aufgeführten Modifizierungen hinauszugehen, so Wilken. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz sei die Chance auf eine wirkliche Vereinfachung der Verfahren vertan worden.

„Es fehlen ein Anhörungsrecht der jeweiligen Initiative, eine freie Unterschriftensammlung, Kostenerstattungsregelungen und Transparenzregelungen. Ein Gesetz, das direkte Volksgesetzgebung ernsthaft erleichtert, sähe anders aus.“

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