2019

‚Konversionstherapien‘: Respekt ist nötig - keine Umpolungsversuche

Homosexualität ist keine Krankheit, deshalb bedarf sie auch keiner Behandlung. Die völlig absurden Umpolungsversuche der sogenannten ‚Konversionstherapie‘ erinnern an die Zeit, in der Frauen als Hexen verfolgt oder Teufel ausgetrieben worden sind. Solche ‚Therapien‘ sind menschenverachtend und gehören verboten.

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Pakt für den Rechtsstaat‘ – ein großes Wort für ein zu kleines Programm

Mit dem ‚Pakt für den Rechtsstaat‘ wird ein Problem angegangen, das die Regierungsfraktionen in Bund und Hessen selbst verursacht haben. Es war die neoliberale Ideologie des ‚schlanken Staates‘, die einen massiven Stellenabbau der Öffentlichen Hand verursacht hat.  Eine Anschubfinanzierung für ein paar Stellen bei Polizei und Justiz durch den passender als ‚Programm für eine funktionierende Justiz‘ zu bezeichnenden Beschluss löst das Problem nicht.

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Holocaust-Gedenktag: Kopfüberbeflaggung vor einer Polizeistation war keine bloße Geschmacklosigkeit

Es ist bedauerlich, dass diese Aktion keine strafrechtliche Konsequenz hat. Auch wenn sich nicht mit der für eine Bestrafung notwendigen Sicherheit feststellen ließ, dass mit der Aktion der Staat verunglimpft oder der Holocaust geleugnet werden sollte, drängt sich eine rechte Gesinnung der handelnden Polizisten förmlich auf. Das umgekehrte Aufhängen von Flaggen ist eine Symbolik der Reichsbürger und von Neonazis. Der Holocaustgedenktag muss den Beamten vor Augen gewesen sein – schließlich flaggten sie aus diesem Grund auf Halbmast.

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Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte behinderter Menschen

Demokratie muss von allen in der Gesellschaft tagtäglich gelebt und erlebt werden können. Politische Mitbestimmung in Form von Wahlen ist ein wesentlicher Teil davon. Diese darf nicht leichtfertig beschnitten werden. Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb ein wichtiger Meilenstein für die Demokratie – in Europa, im Bund wie auch in Hessen.

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Der Aufbruch in moderne Zeiten steht bevor?

„Nachdem die Fraktionen von SPD, Freien Demokraten und DIE LINKE. im Hessischen Landtag gemeinsam beantragt hatten, wieder einen Livestream für die Plenardebatten einzurichten, täuschen die Regierungsfraktionen zumindest Bewegung vor. Sie wollen die Wiedereinführung zumindest prüfen.“

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22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Fauler Kompromiss statt wegweisender Reform

Angesichts der aktuellen Herausforderungen sind die meisten Anpassungen lange überfällig. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, warum flächendeckende lokale Berichterstattung und presseähnliche Telemedienangebote verboten sein sollen. Die Gefahr, dass Presseähnlichkeit der Öffentlich-Rechtlichen die Marktchancen der Verlage schädigt, besteht nicht.

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