2019
Bürgerinnen und Bürger stärker einbinden: Schluss mit der Zuschauerdemokratie
Volksgesetzgebung bedeutet für DIE LINKE das Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich an politischen Entscheidungen zu beteiligen - und das möglichst ohne größere Hürden. Durch das vorgelegte Gesetz werden aber nur halbherzig Hürden abgebaut. Da muss nachgebessert werden.
Um Juristen für den Staatsdienst zu begeistern, braucht es mehr als eine Verbeamtung im Referendariat
Das Gesetz erfüllt eine Forderung der Rechtsreferendare. Netto wird wohl mehr Geld auf dem Konto der Referendare sein. Mit einer Verbeamtung auf Widerruf geht ein besserer Status einher. Das ist im Grundsatz zu begrüßen. Wir warten nun die Anhörung ab, wie die Expertenmeinungen zu dem Gesetz sind.
Überwachung im Internet: Sachkundige Diskussion wäre besser als reflexartige Strafrechtsverschärfungen
Die hessischen Initiativen zu Strafrechtsverschärfungen, die ihren Weg in das ‚IT Sicherheitsgesetz 2.0‘ des Bundesinnenministeriums gefunden haben, sind keine Lösung für bestehende Probleme. Sie sind vielmehr juristisch und politisch fragwürdig und gefährlich.
Endlich Wahlrechtsausschlüsse abschaffen
Wahlrecht ist ein Menschenrecht, das selbstverständlich auch allen Menschen mit Behinderungen zusteht. Grundsatz muss sein, dass behinderte Menschen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, sondern dass wir alles Notwendige tun, damit auch diese an Wahlen teilnehmen können.
Angriff auf das ZDF ist ein Angriff auf die Pressefreiheit
Lambrous verbaler Angriff auf das ZDF zeigt, dass die AfD nichts von den im Grundgesetz verankerten Werten der Meinungs-, Presse- und auch der Religionsfreiheit hält. Lambrou stellt sich und seine Landtagsfraktion gerne als ‚gemäßigt‘ und konstruktiv dar. Äußerungen wie diese zeigen allerdings, dass die ‚Mäßigung‘ nicht lange hält.
Justizministerin Kühne-Hörmann auf Abwegen: Auf Muslime zugeschnittene Strafrechtsverschärfungen sind diskriminierend
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) will in der Law-and-order-Logik der Hessen-CDU einen auf Muslime zugeschnittenen Straftatbestand schaffen. Aus der Rechtslogik ist dies vollkommen überflüssig, weil in Paragraf 171 StGB die Verletzung der Fürsorgepflicht bereits diskriminierungsfrei geregelt ist. Deswegen ist Kühne-Hörmanns Vorstoß diskriminierend, bedient rechte Ressentiments und wird keinen Beitrag zum Kinderschutz leisten.
Wahlrecht für vollbetreute Menschen bei der Europawahl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Schritt in Richtung Wahlrecht für alle
Die Entscheidung, die aufgrund der Klage der Bundestagsfraktionen von LINKEN, Grünen und der FDP ergangen ist, verhilft 80.000 Menschen dazu, ihr Wahlrecht bei der Europawahl ausüben zu können. Zugleich wirft das Urteil ein Schlaglicht auf den unerträglichen Zustand, dass in Hessen bei Landtagswahlen vollbetreute Menschen von diesem Recht noch immer ausgeschlossen sind.
Geschlechtergerechtigkeit statt gesellschaftlichem Rollback – auch in der Sprache
Dass sich die AfD gerne über geschlechtergerechte Sprache in Dokumenten und Beschlüssen lustig macht, mag dem Einen oder der Anderen nicht so wichtig erscheinen. Sprache drückt aber eine innere Haltung aus und entfaltet reale Wirkung. Hinter dem Antrag der AfD versteckt sich ein verstaubtes, urkonservatives und antifeministisches Weltbild, gegen das wir uns ausdrücklich aussprechen.