Anhörung für ein neues Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz

Ohne Informationsfreiheitsgesetz wäre der Zustand besser als mit diesem

Anlässlich der heutigen Anhörung für ein neues Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die heutige Anhörung war eine deutliche Absage an den Entwurf der Regierungsfraktionen: Das neue Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz ist handwerklich so schlecht gemacht wie inhaltlich unzureichend.“

Flächendeckende Informationsfreiheit oder gar Transparenz werde es in Hessen so nicht geben. Die Chance der Korruptionsprävention durch eine gläserne Verwaltung auf kommunaler Ebene bleibe ungenutzt: Kommunen dürften selbst entscheiden, ob sie eine Informationsfreiheitssatzung erlassen, so Wilken. Durch die bundesweit einmalige Ausnahme der Polizeibehörden werde leider die Chance vergeben, sich dem Vorwurf willkürlichen Handels transparent entgegen zu stellen.

Wilken: „Es bestehen auch erhebliche Zweifel an der Europarechtskonformität verschiedener datenschutzrechtlicher Regelungen. Die Stellungnahmen wiederholen insbesondere ein Wort: unzulässig. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass – nach zweijährigem Abwarten – nun auf den letzten Drücker schnell etwas geschehen musste. Wenn das Gesetz so verabschiedet wird, haben Bürgerinnen und Bürger, aber vor allem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden auszubaden, dass sich CDU und Grüne nicht einig sind.“

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