Faschismus entschieden entgegentreten – Rechtes Gedankengut kann nicht durch Mittelkürzungen bekämpft werden
Anlässlich der gestrigen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Finanzierung der NPD-Fraktion in der Büdinger Stadtverordnetenversammlung erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Faschismus bekämpft man nicht über die Kürzung der Fraktionsmittel. Fraktionen, die aus gewählten Volksvertretern gebildet werden, genießen zu Recht den Schutz des Art. 3 Grundgesetz. Das gilt auch für die mittlerweile eher bedeutungslose NPD. Dieser Schutz kann nicht einfach verwaltungsrechtlich durch Beschluss einer Stadtverordnetenversammlung eingeschränkt werden. Wir müssen dafür sorgen, dass die NPD oder andere Faschisten nicht gewählt werden.“
Der Verbreitung rassistischer und nationalistischer Ideologien und der zunehmenden Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas müsse auf parlamentarischer und vor allem außerparlamentarischer Ebene entschieden entgegengetreten werden, so Wilken.
„DIE LINKE. Hessen wird sich weiterhin konsequent den geistigen Brandstiftern von heute entgegenstellen. Wenn die Gesellschaft aktiv wird, um das rechte Gedankengut auszumerzen, erreichen wir weit mehr!“