Datenschutz: Hacker willkommen im ‚smart home‘
„Die Beratungen zum 43. Tätigkeitsbericht hinken der Realität zeitlich hinterher, weil die Bearbeitungszeiten in der Landesregierung viel zu lange sind. Wir müssen heute beim Thema Datenschutz also weniger über die Situation vor einer Gerätegeneration (2014), sondern vielmehr über aktuelle Bedrohungen reden, z.B. über neue gerätetechnisch mögliche Eingriffe in unsere Privatsphäre durch ‚smart home‘, das Internet der Dinge, das in unsere Wohnzimmer einzieht.“
Viele dieser Geräte im ‚smart home‘ seien schlecht gesichert oder hätten Schwachstellen, weil sie billig produziert würden. Sie seien ein Einfallstor für Fremde, Spione und Hacker, so Wilken.
„Entscheidend ist, dass demokratische Grundrechte auch im digitalen Raum ihre Gültigkeit behalten: das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das Briefgeheimnis und der Schutz der Privatsphäre. Bei aller Verantwortung für unsere eigenen Daten – und da liegt viel im Argen – müssen wir immer wieder auf die Verantwortung von Herstellern und Betreibern der Geräte hinweisen, ihre Geräte gegen Missbrauch zu sichern.“