300 Wilken Ulrich portraetDr. Ulrich Wilken

Schloßplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Zimmer: 219

0611 - 350.6074

www.ulrichwilken.de

Sprecher für: Medienpolitik, Rechtspolitik, Datenschutz

Ausschüsse

  • Hauptausschuss (HAA)
  • Rechtsausschuss (RTA)
  • Präsidium
  • Wahlausschuss richterliche Mitglieder Staatsgerichtshof

Verfassungsänderung: Für eine konsequente Verankerung von Gebühren- und Lernmittelfreiheit

Zu den Vorschlägen der Grünen, die für die Sitzung der ‚Enquetekommission Verfassungskonvent‘ am kommenden Montag eine Überarbeitung des Artikels 59 der Verfassung vorschlagen, und zur Diskussion um die Verankerung von Gebühren- und Lernmittelfreiheit von Bildung der Hessischen Verfassung, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es wäre gut, wenn wir zu einer breiten Übereinstimmung kämen, das Recht auf unentgeltliche Bildung so eindeutig zu verankern, dass auch der Staatsgerichtshof nicht daran rütteln kann.
Allerdings habe ich Zweifel, ob der Grünen-Vorschlag hier nicht mehr Nebelkerzen wirft als das es zur Lösung beiträgt. Die Formulierung, ein ‚Recht auf unentgeltliche Bildung (solle) durch öffentliche Einrichtungen im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten‘ geschehen, ist eine Gewährung des Grundrechts auf Bildung nach Kassenlage. Das ist mit der LINKEN nicht zu machen.“

Außerdem sei nicht nur eine ‚grundständige Ausbildung‘ unentgeltlich zu garantieren, wie die Grünen das vorgeschlagen hätten, so Wilken, sondern z.B. auch vorschulische Bildung gebührenfrei anzubieten.

Wilken: „DIE LINKE fordert, in der Hessischen Verfassung zu verankern: ‚Der Zugang zu vorschulischer Bildung, Schulausbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung, Hochschulbildung und allgemeiner kulturellen und politischen Bildung sowie die Lernmittel sind unentgeltlich‘.“

Vor Ort :

 
Wahlkreisbüro:

Wahlkreisbüro Dr. Ulrich Wilken
Rodergasse 7
65510 Idstein
06126 9590596
0178 6385505
 

Öffnungszeiten:
Dienstag - Freitag
10.00 - 16.00 Uhr

 
Wahlkreise:

  • Limburg-Weilburg I
  • Limburg-Weilburg II
  • Rheingau-Taunus I
  • Rheingau-Taunus II
  • Main-Taunus-Kreis
  • Frankfurt am Main III
  • Frankfurt am Main V