Dr. Ulrich Wilken
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Geplante Verfassungsänderung: CDU in Hessen schlägt verfassungswidrigen Weg ein
„Heute hat die CDU-Fraktion in der öffentlich tagenden Enquetekommission vorgeschlagen, ein Subsidiaritätsprinzip in die Hessische Verfassung aufzunehmen. Das würde unsere Verfassung in ihrem zentralen sozialen Anspruch entkernen.
Die uns in unserer Verfassung vorgegebenen sozialstaatlichen Aufgaben dürfen auf keinen Fall verwässert oder delegiert werden, weil sie einen der Hauptkerne der Verfassung darstellen.“
Wilken erinnert daran, dass darauf bereits Erwin Stein (CDU) nach der Verabschiedung der Verfassung erster Kultusminister und zeitweise auch Justizminister in Hessen, sowie später 20 Jahre lang Bundesverfassungsrichter, in einem Aufsatz im Jahre 1976 zum 30. Jahrestag der Hessischen Verfassung hingewiesen hat: ‚Von allen Nachkriegsverfassungen ist die Hessische Verfassung das erste Staatsgrundgesetz, das den Wandel von der nur liberal-humanitären zur sozial-humanitären Ordnung vollzogen hat.‘
Wilken: „DIE LINKE wird die Verankerung des Sozialstaatsgebots verteidigen, weil – in Anlehnung an Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung) – der Sozialstaat, mit Maß und Ziel, Schicksalskorrektor ist. Er darf sich nicht in der Fürsorge für Benachteiligte erschöpfen, sondern muss die strukturellen Ursachen für Benachteiligung abbauen.“