Dr. Ulrich Wilken
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Versteckte Aushöhlung des Asylrechts im Integrationsgesetz ist schäbig
„Die Bundesregierung treibt den Wettlauf der Schäbigkeiten zwischen den EU-Staaten weiter voran und versteckt sich dabei hinter EU-Recht. Doch EU-rechtlich ist eine weitere Verschärfung im Asylverfahren nicht notwendig.“
Es solle nun möglich sein, Befragungen zur Zulässigkeit des Asylantrags anderen Behörden als dem eigentlich dafür zuständigen Bundesamt zu übertragen. Die schäbige Idee dahinter sei die Ermöglichung von Schnellprüfungen an den Grenzen durch die Bundespolizei. Hier werde der Zugang zu Rechtsanwälten und die Beschreitung eines Rechtswegs faktisch verhindert, so Wilken. Derart rechtsstaatswidrigen Umständen gelte es entgegen zu treten.
Wilken: „Abgesehen von der Menschenfeindlichkeit der Inhalte ist auch das Verfahren bei der Änderung des Integrationsgesetzes höchst bedenklich: In das Gesetz mit dem so klangvollen Namen ‚Integrationsgesetz‘ ist klammheimlich - nach der Anhörung der Verbände – eine weitere Aushöhlung des Asylrechts eingearbeitet worden. Diese Vertuschungstaktik hat nicht geklappt – wir haben es gemerkt.“