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ARD-Korrespondent in der Türkei festgesetzt: Pressefreiheit weiter unter Beschuss – Flüchtlingsabwehr hat verheerende Folgen

Die Türkei hat dem ARD-Korrespondenten Volker Schwenck nach Angaben des Südwestrundfunks am Morgen die Einreise verweigert. Der Leiter des TV-Büros Kairo sitzt seit dem frühen Morgen im Abschieberaum des Istanbuler Flughafens fest, so ein Sprecher des SWR. Dazu erklärt Ulrich Wilken, rechts- und medienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Einmal mehr zeigt sich, wie verheerend das Signal war, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgesandt hat, indem sie dem türkischen Präsidenten Erdogan die Möglichkeit eröffnete, auf Grundlage des Majestätsbeleidigungs-Paragrafen 103 ein Verfahren gegen Jan Böhmermann zu führen. Die Festsetzung des ARD-Korrespondenten in der Türkei ist ein erneuter Angriff auf die Pressefreiheit – ein Vorgehen, das leider zum Standardrepertoire des Despoten Erdogan gehört.

Die Bundesregierung hat sich mit dem schmutzigen Deal mit der türkischen Regierung in Sachen Flüchtlinge erpressbar gemacht. Dieser ist nicht nur ein Frontalangriff auf Menschenrechte – insbesondere das Asylrecht – sondern hat auch hinsichtlich der Presse- und Meinungsfreiheit verheerende Begleiterscheinungen.

Die Bundesregierung muss nun klar Position b

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