300 Wilken Ulrich portraetDr. Ulrich Wilken

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Flucht ist kein Verbrechen – Flüchtlinge gehören nicht in den Knast

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem die Unterbringung von Flüchtlingen in gewöhnlichen Gefängnissen als Verstoß gegen die ‚Menschenwürde von Migranten‘ gewertet wird, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Was DIE LINKE schon lange fordert, wurde heute vom Europäischen Gerichtshof bestätigt: Endlich wird Deutschland und damit auch Hessens Landesregierung dazu gezwungen, den rechtswidrigen Zustand der Unterbringung von Flüchtlingen in Gefängnissen zu beenden. Dieser hessischen Praxis wurde heute vom EuGH eine klare Absage erteilt.“

Leider sei seitens der Landesregierung bisher nicht geplant gewesen, diese unakzeptable Praxis aus eigenem Antrieb zu beenden. Ein weiteres Zögern sei nun nicht vertretbar: Nie wieder dürfe ein Flüchtling zur Vorbereitung einer Abschiebung in einer Justizvollzugsanstalt gefangen gehalten werden, so Wilken.

„Auch spezielle Abschiebeeinrichtungen sind aus unserer Sicht keine Alternative. Flucht ist kein Verbrechen und Flüchtlinge gehören weder in den Knast, noch in spezielle Abschiebeeinrichtungen. Das einzige 'Verbrechen', das den Abschiebehäftlingen vorgeworfen wird, ist, dass sie nach Europa geflohen sind.“

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