Dr. Ulrich Wilken
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‚Verfassungsschutz‘ und LINKE: Wer beobachtet wen?
„Ich begrüße es ausdrücklich – im Namen von Fraktion und Partei - dass der Inlandsgeheimdienst, der sog. Verfassungsschutz, die Beobachtung der LINKEN eingestellt hat. Es gibt für eine Beobachtung einer demokratischen Partei keinen Anlass. Der einzige Grund für die Beobachtung in der Vergangenheit war, dass in den CDU-geführten Bundesländern, der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz dazu benutzt wurde, DIE LINKE öffentlich zu diskreditieren.“
Sehr bedauerlich sei hingegen, was der Grünen-Abgeordnete Jürgen Frömmrich in einer der letzten Landtagsdebatten zum Thema erklärt habe. Auf HR-online sei nachzulesen, dass dieser erklärt habe, dass DIE LINKE unter ‚Beobachtung von Psychotherapeuten‘ gehöre. Diese Äußerung des Grünen-Abgeordneten sei nicht einfach eine andere Form von Diskriminierung. Den politischen Gegner als psychisch krank zu bezeichnen, gehöre vielmehr zu den Methoden autoritärer Regime.
Wilken: „Dass der Inlandsgeheimdienst ‚Verfassungsschutz‘ die Beobachtung der LINKEN eingestellt hat, heißt für uns nicht, dass wir die Beobachtung des Inlandsgeheimdiensts ‚Verfassungsschutz‘ einstellen werden. Im Gegenteil: Die Machenschaften in und Verstrickungen mit der Neonazi-Szene, die Finanzierung und Stärkung dieser durch Geldzuweisungen an schwerste Straftaten begehende V-Leute – Stichwort: Unterstützer des NSU-Terrors - müssen aufgeklärt und eingestellt werden. Es bleibt dabei: Wer Verfassung und Demokratie schützen will, muss den ‚Verfassungsschutz‘ abschaffen.“