Dr. Ulrich Wilken
Schloßplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Zimmer: 219
0611 - 350.6074
www.ulrichwilken.de
Sprecher für: Medienpolitik, Rechtspolitik, Datenschutz
Ausschüsse
- Hauptausschuss (HAA)
- Rechtsausschuss (RTA)
- Präsidium
- Wahlausschuss richterliche Mitglieder Staatsgerichtshof
2014
Verfassungsänderung – Gute Ergänzungen im Schatten von nur symbolischem Murks
Recht: Einzelne geplante Änderungen können die Verfassung sinnvoll ergänzen: Zum Beispiel Förderung der Gleichberechtigung, Kinderrechte und Schutz informationstechnischer Systeme. Auch die Streichung der Todesstrafe aus dem Text ist ein richtiges Signal. Aber andere der 15 Verfassungsänderungen sind missraten.
Nächste Legislatur sofort Wahlgleichheit schaffen
Recht: Die bisherige Wahlkreiseinteilung mit Abweichungen von bis zu 25 Prozent vom Durchschnitt ist nicht tragbar.
Gleiche Wahl für Alle
Der Staatsgerichtshof hat nur den gröbsten Schnitzer korrigiert
Recht: Durch die misslungene, viel zu spät auf den Weg gebrachte schwarzgrüne Reform der Wahlkreiseinteilung wird eines einmal mehr deutlich: Was der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Landtag, Jürgen Frömmrich, anfasst, wird jedenfalls nicht zu Gold.
Neueinteilung der Landtagswahlkreise
CDU und Grüne haben grob die demokratischen Grundsätze zur Durchführung einer Wahl missachtet
Recht: In Anerkennung der Zeitnot, nur noch wenige Monate vor der Landtagswahl noch das Landtagswahlgesetz ändern zu müssen, hat der Staatsgerichtshof entschieden, nur den von Schwarzgrün zu verantwortenden, allergrößten Schnitzer zu korrigieren.
Schwarzgrün schaltet Livestream ab
„Beim heutigen Beschluss im Ältestenrat haben sich die Regierungsfraktionen Grüne und CDU durchgesetzt. Sie wollen den Probebetrieb des Livestreams aus dem Hessischen Landtag nicht fortsetzen. Ich bin immer wieder erstaunt, wie anpassungsfähig Hessens Grüne sind, um mit der CDU eine Regierungsmehrheit zu erhalten. Jetzt ist auch die Öffnung des Landtags in die politische Öffentlichkeit via eines Livestreams auf der Strecke geblieben. Dies ist ein großer Rückschritt in Sachen Transparenz und Nähe zu Bürgerinnen und Bürgern.“
Brutaler Einsatz gegen Reporter bei Blockupy-Demo 2013: Polizei räumt Fehler ein
Blopckupy: Es ist zwar zu begrüßen, wenn selbst die Polizei einräumt, dass die Pfefferspray-Attacke auf den Pressevertreter, der seinerzeit kollabiert war und in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste, unbegründet und rechtswidrig gewesen ist. Da aber bis heute keine Kennzeichnung der Polizisten im ‚geschlossenen Einsatz‘ erfolgt, bleibt der gewalttätige Polizist straffrei.
Hessische Verfassung: Traurige Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Verfassungstag: Angesichts der Verarmungspolitik der Troika, die Banken und Konzernen zu Gewinnern und Bürgerinnen und Bürgern zu Verlierern macht, gilt: es ist schon fast zynisch, dass bereits vor über sechzig Jahren die Bevölkerung Hessens erkannt hat, dass Großbanken vom Staat beaufsichtigt und verwaltet gehören und dem Missbrauch wirtschaftlicher Freiheit entgegengetreten werden muss.
Blockupy: Vier Tage Diskussionen, Aktionen und Demonstrationen dürfen nicht auf 15 Minuten reduziert werden
Aktuelle Stunde: Angesichts der Folgen der EZB-Politik als Teil der Troika gibt es nichts zu feiern, aber vieles wogegen wir demonstrieren werden. Der Protest gegen Kürzungs- und Verarmungsprogramme ist berechtigt und kann auch weiterhin auf die Unterstützung der LINKEN zählen.