300 Wilken Ulrich portraetDr. Ulrich Wilken

Schloßplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Zimmer: 219

0611 - 350.6074

www.ulrichwilken.de

Sprecher für: Medienpolitik, Rechtspolitik, Datenschutz

Ausschüsse

  • Hauptausschuss (HAA)
  • Rechtsausschuss (RTA)
  • Präsidium
  • Wahlausschuss richterliche Mitglieder Staatsgerichtshof

Reden (-2019)

Regelbedarfsstufe 3 unverzüglich abschaffen

Rede von Ulrich Wilken zum  Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Regelbedarfsstufe 3 unverzüglich abschaffen am 7. März 2012

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

Unser Anliegen in diesem Antrag ist ein relativ einfaches, und ich hoffe, dass wir auch eine einfache Zustimmung des ganzen Hauses dafür gewinnen können.

 (Lachen des Ministers Stefan Grüttner)

Der Deutsche Bundestag hat im Februar letzten Jahres eine Reihe von Veränderungen der Sozialgesetzbücher II und XII beschlossen, die zu einer erheblichen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen führten.

Unter anderem wurden die Regelbedarfsstufen neu geordnet und eine neue Stufe 3 eingeführt. Diese Regelbedarfsstufe umfasst 80 % des vollen Regelsatzes – das sind nach der Erhöhung zu Beginn dieses Jahres 299 €. In diese Regelbedarfsgruppe eingeordnet werden erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben.

Während junge Erwachsene über 25 Jahre, die bei ihren Eltern leben, arbeitsfähig sind und nach § 7 Abs. 3 Sozialgesetzbuch II ALG II erhalten und nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählen, quasi eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden, und den vollen Regelsatz erhalten (374 Euro), werden die Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch XII in die neue Regelbedarfsstufe 3 eingeordnet und erhalten 75 € weniger als SGB-II-Bezieher (299 Euro).

Nach Aussagen des Bundesbehindertenbeauftragten Herrn Hüppe sind von diesen Benachteiligungen etwa 37.000 Menschen mit Behinderungen betroffen. Dabei handelt es sich zumeist um Menschen mit hohem Hilfebedarf. Diese Menschen mit hohem Hilfebedarf leben wegen ihrer Behinderung auch im Alter von über 25 Jahren sehr oft noch bei ihren Familien, weil sie auf deren Hilfe oder auf die Hilfe einer Wohngemeinschaft angewiesen sind.

Gegen diese offensichtliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durch den Gesetzgeber protestieren zu Recht nicht nur die Behinderten- und Sozialverbände.

Jetzt wird eine Beseitigung dieser offensichtlichen Ungerechtigkeit auch noch auf die lange Bank geschoben, z. B. durch eine angebliche Notwendigkeit neuer statistischer Erhebungen, die erst im nächsten Jahr abgeschlossen werden können. Diese offensichtliche Ungleichbehandlung stößt bei vielen Menschen auf Unverständnis. Denn der Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von 374 € stellt bereits das Existenzminimum dar. Mit der Regelbedarfsstufe 3 im Sozialgesetzbuch XII werden die Bezieher noch unter dieses Existenzminimum gedrückt.

Meine Damen von Schwarz-Gelb, in aller Regel müssen wir feststellen, dass Armut Sie wenig kümmert. Aber in diesem Zusammenhang möchte ich Sie nochmals ausdrücklich auf das Grundgesetz verweisen. In Art. 3 des Grundgesetzes heißt es:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die Regelbedarfsstufe 3 ist grundgesetzwidrig und muss abgeschafft werden.

 (Beifall bei der LINKEN)

Deswegen hoffe ich, dass Sie alle in diesem Haus unserem Antrag zustimmen werden. Beauftragen Sie mit uns die Landesregierung, in dieser Angelegenheit umgehend aktiv zu werden. – Ich bedanke mich.

 (Beifall bei der LINKEN)

Vor Ort :

 
Wahlkreisbüro:

Wahlkreisbüro Dr. Ulrich Wilken
Rodergasse 7
65510 Idstein
06126 9590596
0178 6385505
 

Öffnungszeiten:
Dienstag - Freitag
10.00 - 16.00 Uhr

 
Wahlkreise:

  • Limburg-Weilburg I
  • Limburg-Weilburg II
  • Rheingau-Taunus I
  • Rheingau-Taunus II
  • Main-Taunus-Kreis
  • Frankfurt am Main III
  • Frankfurt am Main V